Antidiskriminierungsgesetz
Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wird im alltäglichen Sprachgebrauch auch Antidiskriminierungsgesetz genannt. Als deutsches Bundesgesetz soll es Benachteiligungen verhindern oder beseitigen. Um dies zu gewährleisten erhalten die durch das Gesetz geschützten Personen Rechtsansprüche gegenüber Arbeitgebern und Private.
Die in dieser Videoreihe beschriebenen Richtlinien stammen aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und dem AGG-Wegweiser – Erläuterungen und Beispiele zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (Stand März 2019, 10.Auflage). Herausgeber ist in beiden Fällen die Antidiskriminierungsstelle des Bundes.
Zugehörige Quellen finden Sie im Register “Materialien”.