Arbeitssicherheit – Video 01

Grundlagen Arbeitsschutz – Dauer: 5:24 min

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Suchbegriffe: #leistungsfähigkeit #belastung #betriebsarzt #arbeitsmedizinische massnahme

Welche Grundlagen gelten nun bei der Einrichtung des Arbeitsschutzes? Egal ob Handwerksunternehmen, Versicherung, Einzelhandel oder Bäckerei – es gibt Regeln, die für alle gelten.  Die Verantwortung für den Arbeitsschutz liegt jedoch immer bei dem Arbeitgeber und im Rahmen dessen, ist dieser verpflichtet folgende Präventionsmaßnahmen umzusetzen, damit SIE einen sicheren Arbeitsplatz haben:

  • Verantwortung  und Aufgabenübertragung: bedeutet, dass  Ihr Arbeitgeber alle Tätigkeiten in dem Unternehmen so organisieren muss , dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden wird und die Belastung der Beschäftigten nicht über deren individuelle Leistungsfähigkeit hinausgeht. Natürlich kann der Arbeitgeber diese Aufgabe an eine andere zuverlässige Person übertragen. Dann ist er jedoch zur regelmäßigen Prüfung und bei Bedarf zu Anpassungs- und Verbesserungsmaßnahmen verpflichtet.
  • Weiter ist er zu der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung verpflichtet und auch dazu, einen
  • Sicherheitsbeauftragten zu bestellen, sofern mehr als 20 Mitarbeiter im Betrieb beschäftigt sind. Z.B. können Sie dann ehrenamtlich, neben Ihrer eigentlichen Beschäftigung, zur Optimierung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes in ihrer Firma, beitragen.
  • Dafür müssen Sie jedoch ganz klar ein fundiertes Wissen erlangen. Nur eine anerkannte Qualifikation für den Arbeitsschutz bringt Ihnen das nötige Know-How für diese Tätigkeit. Die Berufsgenossenschaften oder die Unfallkassen, sowie die DGUV bieten zu diesem Thema ausreichende Möglichkeiten zu Aus- und Fortbildungen.
  • Aber: Arbeitsschutzmaßnahmen in Unternehmen bringen rein gar nichts, wenn die Gefahren und Risiken erst gar nicht bekannt sind – die  Beurteilung der Arbeitsbedingungen ist somit ein wichtiger Bestandteil der Arbeitssicherheit und wird auch als „Gefährdungsbeurteilung“ bezeichnet. Ziel ist es, für jeden Arbeitsplatz im Unternehmen mögliche Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten festzustellen und zu dokumentieren. Damit lässt sich sowohl die Entwicklung nachvollziehen, wie auch im Anschluss der Erfolg aufweisen.
  • Der Betriebsarzt, sofern Ihr Unternehmen einen hat, ist ein weiterer Baustein für Arbeitsmedizinische Maßnahmen . Mit arbeitsmedizinischer Beratung und Vorsorge ist er Teil der Gefährdungsbeurteilung und der Durchführung von Arbeitsschutzmaßnahmen.
  • Als Mitarbeiter müssen Sie natürlich über sämtliche Gesetze und Regelungen zum Thema Arbeitsschutz informiert sein. Dazu gehören auch die Betriebsanweisungen.  1x im Jahr müssen Sie entweder durch Ihren Arbeitgeber oder einen Sicherheitsbeauftragten, eine Unterweisung am Arbeitsplatz erhalten. Nur wenn Sie die Regeln kennen, können Sie, von Ihrer Seite aus, Ihren Pflichten im Arbeitsschutz nachkommen.
  • Sinnvoll in dem Fall ist es, wenn alle relevanten Vorschriften, also Unfallverhütungsvorschriften und Regeln, an einer geeigneten Stelle, für alle zugänglich sind (Zugang zu Vorschriften und Regeln)
  • Brandschutz- und Notfallmaßnahmen, sowie
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen gehören zu den Grundpflichten eines Unternehmens. Sie als Mitarbeiter müssen wissen, was in Notfällen zu tun ist: wo sind die Fluchtwege, wo die Feuerlöscher, wie reagieren Sie in akuten Erkrankungssituationen, sind Sie in der Lage lebensrettende Sofortmaßnahmen zu ergreifen, wenn Ihr Kollege zusammenbricht?! Mit Fortbildungsmaßnahmen zum Erste-Hilfe- oder Brandschutzhelfer, sind Sie auf der sicheren Seite. Aber nicht vergessen: alle zwei Jahre müssen die Lehrgänge aufgefrischt werden und Ihr Arbeitgeber muss Ihnen das ermöglichen.
  • Eine weitere Sicherheitsvorkehrung in Betrieben ist auch die regelmäßige Prüfung der Arbeitsmittel. Das kann entweder durch Inaugenscheinnahme passieren, wenn es sich um offensichtliche Mängel handelt, oder durch größere Funktionskontrollen. Es hängt davon ab, mit was für Arbeitsmitteln Sie in Berührung kommen.
  • So kann man bereits bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln und auch der kompletten Planung von ganzen Arbeitsstätten das Thema „Sicherheit und Gesundheit“ berücksichtigen 

Weitere Präventionsmaßnahmen zur Risikosenkung von Unfällen im Betrieb sind

  • Barrierefreiheit
  • Fremdfirmen und Lieferanten, die sich regelmäßig in Ihrer Firma aufhalten, sowie ihr eigener Einsatz auf fremdem Betriebsgelände müssen ebenso über die jeweiligen Arbeitsschutzregelungen aufgeklärt werden und auch
  • Mitarbeiter, die nur eine zeitlich begrenzte Beschäftigung in ihrem Betrieb ausführen, z.B. Praktikanten

Die Gesundheit ist sowohl für den Betrieb, wie auch für Sie selber die wichtigste Voraussetzung, damit Sie bis zum Rentenalter beschäftigungs- und leistungsfähig bleiben. Doch nicht alles, was von „oben“ kommt, reicht manchmal aus. Da Sie jeden Tag an ein und demselben Arbeitsplatz sitzen und immer wiederkehrende Aufgaben verrichten, können Sie oft besser einschätzen , was Sie an Ihrem Arbeitsplatz beeinträchtigt – kommunizieren Sie es – Sie haben das Recht dazu und tragen Sie damit zu Verbesserungsmaßnahmen bei, die Ihnen und Ihren Kollegen das Arbeiten erleichtern.